ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN – Fotoschnappschuss
Stand: 15.06.2026
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Käufe und sonstigen Leistungen, die zwischen dem Fotografen & Videografen* Florian Auer (Fotoschnappschuss) und seinen Kunden (B2C und B2B) Mündlich und vor allem schriftlich abgeschlossen werden.
1.2 Die AGB gelten auch für Presseauftritte von Florian Auer (Fotoschnappschuss) bezüglich der Bild und Nutzungsrechte §5 & §9
2.1 Die Grundlage für den Vertrag ist ein Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung ersichtlich ist.
2.2 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2.3 Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Einwilligung des Kunden zustande.
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen.
3.2 Der Fotograf erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
3.3 Der Kunde bestätigt, dass er mit dem fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen vertraut ist und akzeptiert, dass die bearbeiteten Lichtbilder in einem vergleichbaren Stil bearbeitet werden. Dies umfasst sowohl Farbbilder als auch die Umwandlung in Schwarz-Weiß oder andere stilistische Bearbeitungen.
3.4 Es ist dem Kunden untersagt, die bearbeiteten Lichtbilder des Fotografen, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise zu verbreiten. Dies schließt insbesondere nachträgliche Änderungen wie Farbbearbeitung, Umwandlung in Schwarz-Weiß, Sepia-Tönung oder die Anwendung ähnlicher Filter ein.
3.5 Drohnenfotografie Die Anzahl der Bilder/Videos und Flugzeit ist abhängig von Wetter, Sicherheitsbestimmungen und Akkukapazität die variieren können.
4.1 Die AGB werden sofort wirksam, wenn dem Fotografen ein Verbraucher als Vertragspartner gegenübersteht.
4.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Vorliegenden AGB. Sie gelten, sofern keine Änderungen schriftlich bekannt gegeben werden. Sind keine Änderungen bekannt gegeben worden, bezieht sich die Geschäftsbeziehung auf die geltenden AGB, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
5.1 Nur dem Fotografen steht das alleinige- und ausschließliche Urheberrecht an allen angefertigten Lichtbildern zu.
(§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG)
5.2 Analoge Fotografie:
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht dem Fotografen zu. Das Filmmaterial bleibt nur nach Vereinbarung in dem Besitz des Kunden.
5.3 Für Geschäftskunden: Ein Verzicht auf die Urheberbenennung bei der Veröffentlichung der Fotografien (z. B. auf sozialen Medien wie Instagram) ist gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 70 € pro Shooting möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
5.4 Für Privatkunden: Bei der Veröffentlichung der Fotografien ist der Name des Fotografen „Florian Auer – Fotoschnappschuss“ in angemessener Form anzuführen. Eine Verlinkung auf Social-Media-Kanäle oder die Website des Fotografen ist nicht erforderlich, jedoch ausdrücklich erwünscht – ich freue mich wenn meine Bilder online gezeigt werden.
6.1 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotografien für Eigenwerbung und publizistische Zwecke (z.B.: Homepage, Social Media, Ausstellungen, Magazine, uvm.) zu verwenden.
6.2 Ansichts- und Vorschaubilder dürfen nicht veröffentlicht werden.
6.3 Geschäftskunden: Der Fotograf überträgt das Nutzungsrecht von den angefertigten Bildern an den Kunden. Dieses Recht beinhaltet die Nutzung für kommerzielle sowie Private Zecke, die Weitergabe sowie Vervielfältigung ist gestattet. Im Preis wird die kommerzielle Nutzung berücksichtig. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
6.4 Privatkunden: Der Fotograf überträgt ein einfaches Nutzungsrecht von den angefertigten Bildern an den Kunden. Gestattet ist die Benutzung für Private Zwecke, sowie die Weitergabe und Vervielfältigung. Nicht gestattet ist die Nutzung für kommerzielle Zwecke. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
7.1 Der Fotograf liefert die bearbeiteten Lichtbilder in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Shooting. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, höherer Gewalt oder betrieblicher Umstände sind möglich und stellen keinen Reklamationsanspruch dar.
7.2 Liefertermine für die Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden.
7.3 Die bearbeiteten Lichtbilder werden über den Service Picdrop zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält einen persönlichen Download-Link, der ihm üblicherweise über schriftlich übermittelt wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle oder ausgewählte Bilder herunterzuladen.
7.4 Für die Qualität von Druckergebnissen, die der Kunde selbst basierend auf den digitalen Lichtbildern erstellt, übernimmt der Fotograf keine Haftung, insbesondere nicht für Farbabweichungen oder qualitative Mängel.
7.5 Für die Erstellung der Lichtbilder steht dem Fotografen das in der jeweiligen Preisliste vereinbarte Honorar zu.
7.6 Zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für Reisen, Material, Produkte, Visagisten, Requisiten oder Modelle, werden separat vereinbart und vom Kunden getragen.
7.7. Fällige Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos im Eigentum des Fotografen.
7.8 Sollte der Kunde eine Verlängerung der Shooting Zeit wünschen oder in Anspruch nehmen, wird diese entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
7.9 Werden keine ausdrücklichen Wünsche des Kunden zur Bildgestaltung oder Bildbearbeitung geäußert, sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung, Bildauffassung sowie der Farbgebung ausgeschlossen.
7.10 B2C – Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Zudem behält sich der Fotograf vor, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
B2B – Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Zudem behält sich der Fotograf vor, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
7.11 Bei Zahlungsverzug können auch Mahnspesen / Mahnkosten in angemessener Höhe anfallen.
7.12 Drohnenfotografie: Wetterbedingte Flugverschiebungen stellen kein Mangel dar – es wird ein alternativ/Ersatztermin vereinbart.
7.13 Fotoprodukte und Druckerzeugnisse (z. B. Fotoabzüge, Leinwände, Acrylbilder, Alu-Dibond, Fotobücher, Kalender, Irisdrucke oder ähnliche Produkte) können durch externe Fachlabore oder Produktionspartner hergestellt werden. Geringfügige Farb-, Material-, Größen- oder Formatabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung, Musterprodukten oder früheren Bestellungen stellen keinen Mangel dar. Für Produktions- oder Versandfehler haftet der Fotograf nur im Rahmen der gegenüber dem jeweiligen Produktionspartner bestehenden Ansprüche. Reklamationen sind dem Fotografen unverzüglich nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
8.1 Der Kunde kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Zur Ausübung der Stornierung ist eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder schriftlich) erforderlich.
Die Stornierung ist zu richten an:
Florian Auer
Etzerstetten 19/2
3261 Wolfpassing
Telefon: 0664 7515 7654
E-Mail: florian@fotoschnappschuss.com
8.2 Im Falle einer Stornierung des Auftrages, steht dem Fotografen ein Ausfallentgelt zu:
| Am selben Tag | 100% |
| 4 Tage vor Termin | 75% |
| 7 Tage vor Termin | 50% |
| 14 Tage vor Termin | 25 |
9.1 Die Fotografin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Ausführung des erteilten Auftrags nach bestem fachlichem Wissen und Gewissen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich persönlich; eine Beauftragung Dritter bleibt in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache vorbehalten.
9.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko für sämtliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen. Dazu zählen insbesondere Wetterbedingungen, die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, das Erscheinen von gebuchten Dritten (z. B. Models, Stylisten), örtliche Gegebenheiten oder unvorhersehbare Reisebehinderungen. Eine daraus resultierende Minderung des Honorars oder Haftung der Fotografin ist ausgeschlossen.
9.3 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Weisungen des Auftraggebers bleibt die gestalterische und technische Ausführung – insbesondere hinsichtlich der Motivwahl, Bildkomposition, Auswahl der Bildanzahl, des Aufnahmeortes sowie der eingesetzten fotografischen Mittel – der künstlerischen Freiheit der Fotografin überlassen.
9.4 Abweichungen von früheren Arbeiten, Stilrichtungen oder Referenzaufnahmen stellen keinen Mangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen dar. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.
10.1 Der Fotograf haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch technische Störungen, Datenverlust, fehlerhafte Bilddateien oder mangelhafte Datenträger entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10.2 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt der Fotograf keine Haftung, es sei denn, solche Schäden wurden durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10.3 Die Haftung ist zudem ausgeschlossen für sämtliche Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, welche außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen – etwa bei höherer Gewalt, Ausfall von Models, Witterungsbedingungen, Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
10.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für sämtliche Umstände, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, sich jedoch der Kontrolle des Fotografen entziehen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, das Erscheinen von Dritten (z. B. Models, Stylisten), organisatorische Abläufe, Anreisebedingungen oder örtliche Gegebenheiten.
10.5 Drohnenfotografie
Für Schäden, die durch den bestimmungsgemäßen Einsatz der Drohne entstehen, haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für mittelbare Schäden (z.B. entgangene Gewinne, Nutzungsausfall, oder Eigentums Beschädigungen bei z.B. empfindliche Oberflächen, etc.) ist die Haftung ausgeschlossen.
11.1 Der Fotograf verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
11.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verwendet werden.
11.3 Der Fotograf ist berechtigt, Kunden über eigene ähnliche Dienstleistungen, Angebote, Aktionen, Gutscheine oder Veranstaltungen auf elektronischem Weg zu informieren, sofern dies im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
11.4 Der Kunde kann der Zusendung solcher Informationen jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail oder über die jeweils angebotene Abmeldemöglichkeit widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs werden keine weiteren werblichen Informationen mehr versendet.
11.5 Drohnenfotografie:
Der Fotograf hat sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu halten.
Lt. EU-Drohnenverordnung und AUT Luftfahrtgesetz darf der Fotograf grundsätzlich über Privatgrundstücke fliegen, solange er keine Menschen gefährdet oder Vorschriften verletzt.
Lt. Zivilrecht (Eigentums- und Persönlichkeitsrecht) kann sich die Privatperson / der Betroffene auf Beeinträchtigung berufen (Lärm, Sichtschutz, Privatsphäre) wenn die Drohne unter 30 Höhenmeter über den Privatgrundstück fliegt.
Über 30 Höhenmeter gilt der Luftraum als „allgemein zugänglich“, aber nur wenn keine Beeinträchtigung der Privatsphäre stattfindet.
Beispiel: Sollte ich über Ihr Privatgrundstück fliegen um mein Motiv z.B. Grundstück neben an zu Fotografieren oder Filmen, halte ich mich an die gesetzlichen Vorschriften und bin somit nicht belangbar.
Der Fotograf speichert die aufgenommenen RAW Foto- und Video-Dateien für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Aufnahmedatum. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung, und die Dateien können ohne vorherige Benachrichtigung gelöscht werden.
13.1 Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
13.2 Für Kunden mit Wohnsitz in Österreich ist das Gericht am Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Kunden zuständig. Für Kunden ohne Wohnsitz in Österreich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung in Österreich ersetzt.
13.5 Diese AGB gelten für alle von dem Fotografen auftragsgemäß erstellten Werke und Lichtbilder, unabhängig vom verwendeten Verfahren oder der angewendeten Technik.
13.6 Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13.7 Diese AGB sind gültig ab dem 1. Jani 2024.
14.1 Zur genauen Aufschlüsselung der Preise, Leistung, Tätigkeiten, etc., wird zwischen dem Fotografen und der (Bildungs-) Einrichtung ein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben.
14.2 Der §16.1 ist grundsätzlich vom Fotografen nicht einsetzbar, die Ausnahme für Werbung, besteht ausschließlich nur mit unterschriebener Einverständniserklärung, der abgebildeten Personen.
14.3 Die angefertigten Lichtbilder werden in einer Passwortgeschützen Online-Galerie/Shop ausgehändigt.
14.3.1 Jede Klasse bekommt eine eigene Galerie*, d.h. in einer Galerie befinden sich alle Bilder der gesamten Klasse, somit kann man auch die Bilder aller Klassenmitschüler sehen und theoretisch auch kaufen, darum wird diesbezüglich in der Anlage 1 (Vertragsbedingungen) die Schüler und Erziehungsberechtigten darauf Aufmerksam gemacht und unterschreiben dies.
Es wird eine extra Galerie mit allen gemachten „Freundefotos“ geben.
Es wird eine extra Galerie mit allen gemachten „Geschwisterfotos“ geben.
Es wird eine extra Galerie mit allen Klassenbilder NUR für die SCHULE geben.
14.3.2 Für die Qualität der Bestellten Fotoprodukte (nicht Digital) übernimmt der Fotograf keinerlei Verantwortung oder Haftung, dies liegt bei der Druckenden Firma*.
14.3.3 (*) Die Online-Galerie/Shop verwaltet der Fotograf über SAAL DIGITAL.
Die Online-Galerie bietet die Möglichkeit nur die Fotos, Fotoprodukte und Set‘s zu bestellen die gewünscht sind.
Die Galerie wird für 12 Monat zugänglich sein, somit können innerhalb der 12 Monate jederzeit Nachbestellungen erfolgen.
14.4 Die gemachten Lichtbilder werden für mindestens 12 Monate gespeichert, danach hat der Fotograf das Recht die Fotografien zu Löschen.
15.1 Der Fotograf führt Drohnenflüge ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere EU-Drohnenverordnung, Luftfahrtgesetz, Datenbestimmungen) durch. Der Einsatz ist auf die jeweils gültigen Genehmigungen, Auflagen und Flugbeschränkungen beschränkt.
15.2 Drohnenflüge sind Wetter- und Sicherheitsabhängig. Bei ungünstigen Witterungenbedingungen (z.B.: starkem Wind, Regen, Nebel) oder technischen Störungen kann der Fotograf den Flug jederzeit abbrechen oder Verschieben. Ein daraus resultierender Schadensersatz des Kunden ist ausgeschlossen. Bereits entstandene Kosten (z.B.: Anfahrt) behält sich der Fotograf vor in Rechnung zu stellen.
15.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Zustimmungen von Grundstückseigentümern oder betroffenen Dritten schriftlich einzuholen, wenn Drohnenflüge auf Privaten Grundstücken oder in der Nähe von Personen stattfinden.
15.4 Der Fotograf haftet nicht für Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte Dritter, wenn der Kunde den Drohneneinsatz in bestimmen Bereichen/Gebieten verlangt hat, ohne die dafür notwendigen Einwilligungen einzuholen. Der Kunde stellt den Fotografen insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
15.5 Der Fotograf verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Drohneneinsätze, die eine Deckungssummer von mindestens 1 Mio € Versicherungssumme umfasst. Darüberhinausgehende Schäden, insbesondere an empfindlichen Oberflächen oder Gegenstände, sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fotografen zurückzuführen sind.
15.6 die maximale Flughöhe beträgt 120m und erfolgt grundsätzlich nur im Sichtflugbereich. Flüge in Flugverbotszonen, über Menschenansammlungen (siehe 15.7) oder Naturschutzgebieten sind ausgeschlossen.
15.7 Drohnenflüge über Menschenansammlungen sind gesetzlich verboten in der offenen Kategorie – evtl. besteht die Möglichkeit über eine Spezifische Erlaubnis, dazu werden extra Kosten anfallen Wozu?: Konzerte, Veranstaltungen, …
16.1 Gutscheine können direkt beim Fotografen oder über das auf der Website bereitgestellte Bestellformular angefragt bzw. bestellt werden.
16.2 Der Vertrag über den Gutschein kommt erst durch die Bestätigung des Fotografen zustande. Der Gutschein wird nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt und übermittelt.
16.3 Gutscheine können abgeholt, digital oder postalisch versendet werden. Die gewünschte Versandart wird im Zuge der Bestellung vereinbart.
16.4 Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar und können von jeder Person eingelöst werden, die den Gutschein rechtmäßig besitzt.
16.5 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
16.6 Übersteigt der Wert der gewünschten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz vom Kunden zu bezahlen. Liegt der Wert der Leistung unter dem Gutscheinwert, bleibt das Restguthaben erhalten und kann bei einer weiteren Buchung eingelöst werden.
16.7 Wertgutscheine können für sämtliche vom Fotografen angebotenen Dienstleistungen und Produkte eingelöst werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für leistungs- oder produktbezogene Gutscheine gilt ausschließlich die jeweils auf dem Gutschein angeführte Leistung bzw. das angeführte Produkt.
16.8 Der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung eines Gutscheins liegt im Verantwortungsbereich des Gutscheininhabers. Ein Ersatz kann nur erfolgen, wenn die Gutscheinnummer eindeutig nachgewiesen werden kann und der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.
16.9 Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung aktiviert und sind erst ab diesem Zeitpunkt gültig.
16.10 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach österreichischem Recht.
16.11 Der aktuelle Status sowie ein allfälliges Restguthaben eines Gutscheins können über die vom Fotografen bereitgestellte Gutscheinprüfung auf der Website abgefragt werden.
16.12 Werbe-, Aktions-, Gewinnspiel- oder Rabattgutscheine, die unentgeltlich ausgegeben werden, können vom Fotografen mit einer individuellen Gültigkeitsdauer sowie besonderen Einlösebedingungen versehen werden. Nach Ablauf der angegebenen Frist verlieren diese ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
