ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN von
Florian Auer – Fotoschnappschuss (Einzelunternehmen)

Stand: 15.07.2025

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Käufe und sonstigen Leistungen, die zwischen dem Fotografen & Videografen* Florian Auer (Fotoschnappschuss) und seinen Kunden (B2C und B2C) Mündlich und vor allem schriftlich abgeschlossen werden.

*Ein Videograf ist kein Filmemacher und darf keine Projekte in dieser Richtung erzeugen, denn dies wäre Strafbar

>Videografieschedienstleitung: Videos für Social Media, sowie Kurzvideos, sowie Videos für Businesskunden (Social Media, Firmenvorstellung, etc.)

1.2 Die AGB gelten auch für Presseauftritte von Florian Auer (Fotoschnappschuss) bezüglich der Bild und Nutzungsrechte §5 & §9

§2 Vertragsabschluss

2.1 Die Grundlage für den Vertrag ist ein Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung ersichtlich ist.

2.2 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

2.3 Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Einwilligung des Kunden zustande.

§3 Leistungsumfang & Bildbearbeitung

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen.

3.2 Der Fotograf erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

3.3 Der Kunde bestätigt, dass er mit dem fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen vertraut ist und akzeptiert, dass die bearbeiteten Lichtbilder in einem vergleichbaren Stil bearbeitet werden. Dies umfasst sowohl Farbbilder als auch die Umwandlung in Schwarz-Weiß oder andere stilistische Bearbeitungen.

3.4 Es ist dem Kunden untersagt, die bearbeiteten Lichtbilder des Fotografen, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu bearbeiten, zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise zu verbreiten. Dies schließt insbesondere nachträgliche Änderungen wie Farbbearbeitung, Umwandlung in Schwarz-Weiß, Sepia-Tönung oder die Anwendung ähnlicher Filter ein.

3.5 Drohnenfotografie

Die Anzahl der Bilder/Videos und Flugzeit ist abhängig von Wetter, Sicherheitsbestimmungen und Akkukapazität die variieren können.

§4 Anwendbarkeit und Geltungsbereich

4.1 Die AGB werden sofort wirksam, wenn dem Fotografen ein Verbraucher als Vertragspartner gegenübersteht.

4.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der Vorliegenden AGB. Sie gelten, sofern keine Änderungen schriftlich bekannt gegeben werden. Sind keine Änderungen bekannt gegeben worden, bezieht sich die Geschäftsbeziehung auf die geltenden AGB, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

§5 Urheberrecht und Eigentumsrecht

5.1 Nur dem Fotografen steht das alleinige- und ausschließliche Urheberrecht an allen angefertigten Lichtbildern zu.

(§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG)

5.2 Analoge Fotografie:

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht dem Kunden zu. Das Filmmaterial bleibt nur nach Vereinbarung in dem Besitz des Fotografen.

5.3 Für Geschäftskunden: Ein Verzicht auf die Urheberbenennung bei der Veröffentlichung der Fotografien (z. B. auf sozialen Medien wie Instagram) ist gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von mindestens 70 € pro Shooting möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.4 Für Privatkunden: Ein Verzicht auf die Urheberbenennung bei der Veröffentlichung der Fotografien (z. B. auf sozialen Medien wie Instagram) ist gegen nicht Nötig. Sie dürfen die Fotos auch ohne Namensnennung veröffentlichen, wobei ich sehr über eine Markierung in den Sozialen Medien freuen würde.

§6 Nutzungsrechte

6.1 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Fotografien für Eigenwerbung und publizistische Zwecke (z.B.: Homepage, Social Media, Ausstellungen, Magazine, uvm.) zu verwenden.

6.2 Ansichts- und Vorschaubilder dürfen nicht veröffentlicht werden.

6.3 Geschäftskunden: Der Fotograf überträgt das Nutzungsrecht von den angefertigten Bildern an den Kunden. Dieses Recht beinhaltet die Nutzung für kommerzielle sowie Private Zecke, die Weitergabe sowie Vervielfältigung ist gestattet. Im Preis wird die kommerzielle Nutzung berücksichtig. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

6.4 Privatkunden: Der Fotograf überträgt ein einfaches Nutzungsrecht von den angefertigten Bildern an den Kunden. Gestattet ist die Benutzung ist für Private Zwecke, sowie die Weitergabe und Vervielfältigung. Nicht gestattet ist die Nutzung für kommerzielle Zwecke. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

§7 Lieferzeit, Vergütung und Reklamation

7.1 Der Fotograf liefert die bearbeiteten Lichtbilder in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Shooting. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, höherer Gewalt oder betrieblicher Umstände sind möglich und stellen keinen Reklamationsanspruch dar.

7.2 Liefertermine für die Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden.

7.3 Die bearbeiteten Lichtbilder werden über den Service Picdrop zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält einen persönlichen Download-Link, der ihm üblicherweise über schriftlich übermittelt wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle oder ausgewählte Bilder herunterzuladen.

7.4 Für die Qualität von Druckergebnissen, die der Kunde selbst basierend auf den digitalen Lichtbildern erstellt, übernimmt der Fotograf keine Haftung, insbesondere nicht für Farbabweichungen oder qualitative Mängel.

7.5 Für die Erstellung der Lichtbilder steht dem Fotografen das in der jeweiligen Preisliste vereinbarte Honorar zu.

7.6 Zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für Reisen, Material, Produkte, Visagisten, Requisiten oder Modelle, werden separat vereinbart und vom Kunden getragen.

7.7. Fällige Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos im Eigentum des Fotografen.

7.8 Sollte der Kunde eine Verlängerung der Shooting Zeit wünschen oder in Anspruch nehmen, wird diese entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

7.9 Werden keine ausdrücklichen Wünsche des Kunden zur Bildgestaltung oder Bildbearbeitung geäußert, sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung, Bildauffassung sowie der Farbgebung ausgeschlossen.

7.10 B2C – Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Zudem behält sich der Fotograf vor, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
B2B – Bei Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen. Zudem behält sich der Fotograf vor, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

7.11 Bei Zahlungsverzug können auch Mahnspesen / Mahnkosten in angemessener Höhe anfallen.

7.12 Drohnenfotografie

Wetterbedingte Flugverschiebungen stellen kein Mangel dar – es wird ein alternativ/Ersatztermin vereinbart.

§8 Rücktritt/Widerrufsrecht und Stornierung

8.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis spätestens vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklärung (z. B. per WhatsApp, E-Mail o. Ä.) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, erforderlich.

Der Widerruf ist zu richten an:

Florian Auer
Etzerstetten 19/2
3261 Wolfpassing
Telefon: 0664 7515 7654
E-Mail: florian@fotoschnappschuss.com

8.2 Im Falle einer Stornierung des Auftrages, steht dem Fotografen ein Ausfallentgelt zu:

Am selben Tag                                                                                                                                                                100%

4 Tage vor Termin                                                                                                                                                                  50%

7 Tage vor Termin                                                                                                                                                                  30%

14 Tage vor Termin                                                                                                                                                                  10%

§9 Gewährleistung

9.1 Die Fotografin verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Ausführung des erteilten Auftrags nach bestem fachlichem Wissen und Gewissen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich persönlich; eine Beauftragung Dritter bleibt in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache vorbehalten.

9.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko für sämtliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen. Dazu zählen insbesondere Wetterbedingungen, die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, das Erscheinen von gebuchten Dritten (z. B. Models, Stylisten), örtliche Gegebenheiten oder unvorhersehbare Reisebehinderungen. Eine daraus resultierende Minderung des Honorars oder Haftung der Fotografin ist ausgeschlossen.

9.3 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Weisungen des Auftraggebers bleibt die gestalterische und technische Ausführung – insbesondere hinsichtlich der Motivwahl, Bildkomposition, Auswahl der Bildanzahl, des Aufnahmeortes sowie der eingesetzten fotografischen Mittel – der künstlerischen Freiheit der Fotografin überlassen.

9.4 Abweichungen von früheren Arbeiten, Stilrichtungen oder Referenzaufnahmen stellen keinen Mangel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen dar. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.

§10 Haftung

10.1 Der Fotograf haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch technische Störungen, Datenverlust, fehlerhafte Bilddateien oder mangelhafte Datenträger entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

10.2 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt der Fotograf keine Haftung, es sei denn, solche Schäden wurden durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10.3 Die Haftung ist zudem ausgeschlossen für sämtliche Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, welche außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen – etwa bei höherer Gewalt, Ausfall von Models, Witterungsbedingungen, Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

10.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko für sämtliche Umstände, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, sich jedoch der Kontrolle des Fotografen entziehen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, das Erscheinen von Dritten (z. B. Models, Stylisten), organisatorische Abläufe, Anreisebedingungen oder örtliche Gegebenheiten.

10.5 Drohnenfotografie

Für Schäden, die durch den bestimmungsgemäßen Einsatz der Drohne entstehen, haftet der Fotograf nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für mittelbare Schäden (z.B. entgangene Gewinne, Nutzungsausfall, oder Eigentums Beschädigungen bei z.B. empfindliche Oberflächen, etc.) ist die Haftung ausgeschlossen.

§11 Datenschutz

11.1 Der Fotograf verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

11.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verwendet werden.

11.3 Der Kunde muss schriftlich ablehnen keine Informationen bzw. Werbung online (wie Newsletter, Mail, WhatsApp, …) zu Erhalten.

11.4 Durch einen Kauf oder eine Dienstleitung, bzw. durch die Selbsterhebung der Daten ist der Kunde einverstanden Infos bzw. Werbung lt. § 7.3 zu erhalten, der Kunde hat die Möglichkeit diese Zustimmung jederzeit schriftlich zu wiederrufen.

11.5 Drohnenfotografie

Der Fotograf hat sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu halten.

Lt. EU-Drohnenverordnung und AUT Luftfahrtgesetz darf der Fotograf grundsätzlich über Privatgrundstücke fliegen, solange er keine Menschen gefährdet oder Vorschriften verletzt.

Lt. Zivilrecht (Eigentums- und Persönlichkeitsrecht) kann sich die Privatperson / der Betroffene auf Beeinträchtigung berufen (Lärm, Sichtschutz, Privatsphäre) wenn die Drohne unter 30 Höhenmeter über den Privatgrundstück fliegt.

Über 30 Höhenmeter gilt der Luftraum als „allgemein zugänglich“, aber nur wenn keine Beeinträchtigung der Privatsphäre stattfindet.
Beispiel:

Sollte ich über Ihr Privatgrundstück fliegen um mein Motiv z.B. Grundstück neben an zu Fotografieren oder Filmen, halte ich mich an die gesetzlichen Vorschriften und bin somit nicht belangbar.

§12 Speicherung

Der Fotograf speichert die aufgenommenen Foto- und Video-Dateien für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Aufnahmedatum. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung, und die Dateien können ohne vorherige Benachrichtigung gelöscht werden.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.

13.2 Für Kunden mit Wohnsitz in Österreich ist das Gericht am Wohnort, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Beschäftigungsort des Kunden zuständig. Für Kunden ohne Wohnsitz in Österreich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung in Österreich ersetzt.

13.5 Diese AGB gelten für alle von dem Fotografen auftragsgemäß erstellten Werke und Lichtbilder, unabhängig vom verwendeten Verfahren oder der angewendeten Technik.

13.6 Ergänzungen oder Anhänge bedürfen zu diesem Schriftstück!

13.7 Diese AGB sind gültig ab dem 1. Januar 2025.

§14 Schul- /Kindergartenfotografie

14.1 Zur genauen Aufschlüsselung der Preise, Leistung, Tätigkeiten, etc., wird zwischen dem Fotografen und der (Bildungs-) Einrichtung ein Vertrag aufgesetzt und unterschrieben.

14.2 Der §16.1 ist grundsätzlich vom Fotografen nicht einsetzbar, die Ausnahme für Werbung, besteht ausschließlich nur mit unterschriebener Einverständniserklärung, der abgebildeten Personen.

14.3 Die angefertigten Lichtbilder werden in einer Passwortgeschützen Online-Galerie/Shop ausgehändigt.

14.3.1Jede Klasse bekommt eine eigene Galerie*, d.h. in einer Galerie befinden sich alle Bilder der gesamten Klasse, somit kann man auch die Bilder aller Klassenmitschüler sehen und theoretisch auch kaufen, darum wird diesbezüglich in der Anlage 1 (Vertragsbedingungen) die Schüler und Erziehungsberechtigten darauf Aufmerksam gemacht und unterschreiben dies.

Es wird eine extra Galerie mit allen gemachten „Freundefotos“ geben.

Es wird eine extra Galerie mit allen gemachten „Geschwisterfotos“ geben.

Es wird eine extra Galerie mit allen Klassenbilder NUR für die SCHULE geben.

14.3.2Für die Qualität der Bestellten Fotoprodukte (nicht Digital) übernimmt der Fotograf keinerlei Verantwortung oder Haftung, dies liegt bei der Druckenden Firma*.

14.3.3 (*) Die Online-Galerie/Shop verwaltet der Fotograf über SAAL DIGITAL.

Die Online-Galerie bietet die Möglichkeit nur die Fotos, Fotoprodukte und Set‘s zu bestellen die gewünscht sind.

Die Galerie wird für 12 Monat zugänglich sein, somit können innerhalb der 12 Monate jederzeit Nachbestellungen erfolgen.

14.4 Die gemachten Lichtbilder werden für mindestens 12 Monate gespeichert, danach hat der Fotograf das Recht die Fotografien zu Löschen.

14.5 Die personenbezogenen Daten werden sowie die angefertigten Lichtbilder nach 12 Monate gelöscht.

§15 Drohnenfotografie

15.1 Der Fotograf führt Drohnenflüge ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere EU-Drohnenverordnung, Luftfahrtgesetz, Datenbestimmungen) durch. Der Einsatz ist auf die jeweils gültigen Genehmigungen, Auflagen und Flugbeschränkungen beschränkt.

15.2Drohnenflüge sind Wetter- und Sicherheitsabhängig. Bei ungünstigen Witterungenbedingungen (z.B.: starkem Wind, Regen, Nebel) oder technischen Störungen kann der Fotograf den Flug jederzeit abbrechen oder Verschieben. Ein daraus resultierender Schadensersatz des Kunden ist ausgeschlossen. Bereits entstandene Kosten (z.B.: Anfahrt) behält sich der Fotograf vor in Rechnung zu stellen.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Zustimmungen von Grundstückseigentümern oder betroffenen Dritten schriftlich einzuholen, wenn Drohnenflüge auf Privaten Grundstücken oder in der Nähe von Personen stattfinden.

15.4 Der Fotograf haftet nicht für Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte Dritter, wenn der Kunde den Drohneneinsatz in bestimmen Bereichen/Gebieten verlangt hat, ohne die dafür notwendigen Einwilligungen einzuholen. Der Kunde stellt den Fotografen insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

15.5 Der Fotograf verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Drohneneinsätze, die eine Deckungssummer von mindestens 1 Mio € Versicherungssumme umfasst. Darüberhinausgehende Schäden, insbesondere an empfindlichen Oberflächen oder Gegenstände, sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fotografen zurückzuführen sind.

15.6 die maximale Flughöhe beträgt 120m und erfolgt grundsätzlich nur im Sichtflugbereich. Flüge in Flugverbotszonen, über Menschenansammlungen (siehe 15.7) oder Naturschutzgebieten sind ausgeschlossen.

15.7 Drohnenflüge über Menschenansammlungen sind gesetzlich verboten in der offenen Kategorie – evtl. besteht die Möglichkeit über eine Spezifische Erlaubnis. Wozu?: Konzerte, Veranstaltungen, …